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INFORMATIONEN über RECHTE bürgernah formuliert Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz und die gesetzlichen Grundlagen: Jedermann hat das Recht sich über Projekte und damit verbundenen umweltrelevante Daten zu imformieren. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind: EU-Richtlinie 2003/4/EG Umweltinformationsgesetz UIG Bundesgesetzblatt 495/1993 Tiroler Umweltinformationsgesetz 2005 - TUIG 2005 Landesgesetzblatt 89/2005 Weitere Informationen unter Tel. 05445/6630 ohne weitere Kosten. Unabhängig von dieser Information siehe auch Homepage der Bezirkshauptmannschaft Landeck www.tirol.gv.at/bezirke/landeck WASSERRECHTE 1. Wasserrechte sind im Wasserbuch auf der Bezirkshaupmannschaft Landeck ersichtlich (3. Stock Information im Keller sind die Bücher verwahrt). 2. Das Wasserbuch ist öffentlich (jedermann hat das Recht Einsicht zu nehmen) 3. Unbedingt kontrollieren welche Rechte auf Bächen (Blankabach, Rauher Bach, Diasbach und Seßladbach ) und Seitenbächen oberhalb und unterhalb dieser Bäche eingetragen sind. 4. Kappl hat vor einiger Zeit viele Außenställe, Mühlen, Bewässerungsanlagen gehabt. Damit verbunden sind zahlreiche Bewässerungsrechte, Nutz- und Wirtschaftswassernutzungen, Viehtränke, ... 5. Sind die Rechte noch im Wasserbuch eingetragen haben sie volle Gültigkeit. Das heißt der Landwirt hat ein Recht an diesem Wasser. 6. Die Tiwag hat noch kein Recht an diesem Wasser. Der Landwirt kann auf sein Wasserrecht bestehen. Wenn er es an die Tiwag das Recht abtritt verzichtet er für mindestens 90 Jahre auf sein Wasserrecht und kann es im Fall von Trockenheit auch nicht zurückfordern. 7. Eine Löschung des eingetragenen Wasserrechts durch die Behörde ist nur mit Zustimmung des berechtigten Grundeigentümers im Rahmen eines behördlichen Verfahrens möglich. 8. Wer momentan ein Wasserrecht ausübt das nicht eingetragen ist soll sich so schnell wie möglich um eine Eintragung seines Wasserrechts im Wasserbuch bemühen z. B. Städlen, Klasen, Perpat, Oberbichl, Althof hat folgende Wasserrechte eingetragen: Liste der noch aufrechten Wasserrechte am Blankabach laut Wasserbuch Stand 18.04.2006 (Liste nicht vollständig!) Im Wasserbuch (Bezirkshaupmannschaft) sind folgende Eintragungen ersichtlich: Oberbichl:
Städlen, Klasen, Perpat:
Althof:
Die Hofübernehmer sind automatisch die heute Wasserberechtigten!! Bei Fragen 05445/6630 abends. |